nein darf man nicht, weil 1€ jobber nur eingesetzt werden dürfen, wenn öffentliches interesse besteht UND durch den einsatz der 1€ jobber nicht die gefahr besteht dass gelernte arbeitskräfte verdrängt werden. dies ist bei deinem beispiel der fall (und wird trotzdem oft genug umgangen), denn altenpfleger, altenpflegerhelfer, sozialassistenten sind die leute die du dadurch aus dem arbeitsmarkt verdrängst.